Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich / Grundlage der Ausbildung
2. Vertragsabschluss
a) Online-Anmeldung
Die Anmeldung zur Fahrausbildung kann online erfolgen. Mit dem Anklicken der Schaltfläche „Jetzt kostenpflichtig anmelden“ gibt der Fahrschüler ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Ausbildungsvertrages ab. Der Eingang der Anmeldung wird dem Fahrschüler unverzüglich auf elektronischem Wege bestätigt. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Vertragsangebotes dar. Der Ausbildungsvertrag kommt erst zustande, wenn die Fahrschule das Vertragsangebot des Fahrschülers ausdrücklich annimmt, insbesondere durch gesonderte Bestätigung in Textform oder durch Übersendung des von der Fahrschule angenommenen Ausbildungsvertrages.
b) Anmeldung in der Filiale
Bei Anmeldung in der Filiale kommt der Vertrag mit Unterzeichnung durch den Fahrschüler und gegebenenfalls durch den gesetzlichen Vertreter oder Zahlungspflichtigen zustande. Dem Fahrschüler wird eine Vertragskopie in Papierform oder digital zur Verfügung gestellt.
3. Entgelte / Zahlungsbedingungen
Soweit nichts anderes vereinbart ist,
- ist der Grundbetrag bei Abschluss des Ausbildungsvertrages fällig,
- sind Fahrstunden vor deren Antritt fällig,
- sind Entgelte für die Vorstellung zur Prüfung sowie verauslagte Verwaltungs- und Prüfungsgebühren spätestens 3 Werktage vor der Prüfung fällig.
Wird ein fälliger Betrag nicht rechtzeitig ausgeglichen, ist die Fahrschule berechtigt, die Fortsetzung der Ausbildung sowie die Anmeldung oder Vorstellung zur Prüfung bis zum vollständigen Ausgleich der Forderungen zu verweigern. Die Abrechnung sämtlicher Forderungen erfolgt ausschließlich über die DATAPART Factoring GmbH.
4. Grundbetrag und Leistungsumfang
a) Grundbetrag
Mit dem Grundbetrag werden die allgemeinen Aufwendungen der Fahrschule sowie die Erteilung des theoretischen Unterrichts und erforderlicher Vorprüfungen bis zur ersten theoretischen Prüfung abgegolten, ausgenommen die Vorstellung zur Prüfung und die amtlichen Prüfungsgebühren, soweit nichts anderes vereinbart ist.
b) Entgelt für Fahrstunden
Mit dem Entgelt für eine Fahrstunde von 45 Minuten werden die Kosten für das Ausbildungsfahrzeug einschließlich der Fahrzeugversicherungen sowie die Erteilung des praktischen Fahrunterrichts abgegolten.
c) Entgelt für die Vorstellung zur Prüfung
Mit dem Entgelt für die Vorstellung zur Prüfung werden die organisatorischen Leistungen der Fahrschule für die jeweilige Prüfungsvorstellung und bei der praktischen Prüfung zusätzlich die Prüfungsfahrt abgegolten. Bei Wiederholungsprüfungen wird das jeweils vereinbarte Entgelt erneut erhoben.
5. Beendigung der Ausbildung
6. Kündigung
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Fahrschüler
a) trotz Aufforderung ohne triftigen Grund nicht innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss mit der Ausbildung beginnt oder diese um mehr als drei Monate ohne triftigen Grund unterbricht,
b) den theoretischen oder praktischen Teil der Fahrerlaubnisprüfung nach jeweils zweimaliger Wiederholung nicht bestanden hat,
c) wiederholt oder gröblich gegen Weisungen oder Anordnungen des Fahrlehrers verstößt,
d) sich gegenüber Fahrlehrern, anderen Fahrschülern oder Mitarbeitern der Fahrschule respektlos, beleidigend, bedrohend oder aggressiv verhält.
7. Gebühren und Entgelte bei Vertragskündigung
Wird der Ausbildungsvertrag gekündigt, hat die Fahrschule Anspruch auf die Vergütung der bis zur Vertragsbeendigung tatsächlich erbrachten Leistungen, insbesondere der erteilten Fahrstunden und einer etwa bereits erfolgten Vorstellung zur Prüfung.
Kündigt die Fahrschule aus wichtigem Grund oder kündigt der Fahrschüler, ohne durch ein vertragswidriges Verhalten der Fahrschule hierzu veranlasst zu sein, steht der Fahrschule zusätzlich zu
a) 1/3 des Grundbetrages, wenn die Kündigung vor Beginn des theoretischen Unterrichts erfolgt,
b) 2/3 des Grundbetrages, wenn die Kündigung innerhalb von sechs Wochen nach Beginn des theoretischen Unterrichts erfolgt,
c) der volle Grundbetrag, wenn die Kündigung später erfolgt.
Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden oder Vergütungsanspruch nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
Kündigt die Fahrschule ohne wichtigen Grund oder kündigt der Fahrschüler wegen eines vertragswidrigen Verhaltens der Fahrschule, steht der Fahrschule der Grundbetrag insoweit nicht zu. Bereits geleistete Vorauszahlungen sind zurückzuerstatten.
8. Einhaltung vereinbarter Termine
9. Pauschalierter Schadensersatz bei versäumten Theoriestunden
10. Pauschalierter Schadensersatz bei versäumten Praxisfahrstunden
11. Ausschluss vom Unterricht
a) wenn er unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln steht,
b) wenn anderweitig begründete Zweifel an seiner Fahrtüchtigkeit oder Unterrichtstauglichkeit bestehen.
In diesem Fall ist die Fahrschule berechtigt, für die ausgefallene Ausbildungszeit einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 75 % des Fahrstundenentgelts zu verlangen. Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
12. Behandlung von Ausbildungsgerät und Fahrzeugen
13. Besondere Pflichten bei der Kraftradausbildung
14. Abschluss der Ausbildung / Anmeldung zur Prüfung
15. DATAPART Factoring GmbH
16. Digitale Vertragsunterzeichnung / elektronische Kommunikation
a) eine auf einem Touchscreen oder per Maus geleistete Unterschrift,
b) eine Bestätigung über ein digitales Signaturverfahren,
c) eine sonstige dokumentierbare elektronische Zustimmung.
Der Fahrschüler erklärt sich damit einverstanden, dass vertragliche Mitteilungen und Dokumente, soweit gesetzlich zulässig, elektronisch übermittelt werden dürfen.