Fragen und Antworten

Ja, die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt und seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis für die Klasse B sein. Weiterhin darf die dich begleitende Person höchstens 1 Punkte im Verkehrszentralregister, auch bekannt als Verkehrssünderkartei haben, die vom Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg geführt wird.